Sachkunde gemäß Chemikalienklimaschutzverordnung
Informationen zur Chemikalienklimaschutzverordnung

Am 01. August 2008 ist die „Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)" in Kraft getreten. Die Verordnung ergänzt und konkretisiert die EG-rechtlichen Vorgaben aus der „Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte flourierte Treibhausgase" vom 17.05.2006 (F-Gase- Verordnung)
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung regelt neben den Grenzwerten für den spezifischen Kältemittelverlust an ortsfesten Anwendungen (§3), den Verantwortlichkeiten für die Rückgewinnung und Rücknahme von fluorierten Treibhausgasen sowie den dazugehörigen Aufzeichnungspflichten (§4) auch die persönlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit F-Gasen ausführen zu können (§5). Zu diesen persönlichen Voraussetzungen gehört eine die betreffende Tätigkeit abdeckende Sachkundebescheinigung und die zu der Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung.
Sachkundenachweise sind grundsätzlich seit 4. Juli 2008 vorzuweisen. Ausgenommen sind nach § 9 ChemKlimaschutzV bis zum 4. Juli 2009 Personen, die über eine befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung in der Kälte- und Klimabranche verfügen, sowie Betriebe, die bereits vor dem 4. Juli 2008 Tätigkeiten der Installation, Instandhaltung oder Wartung in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich (Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. Brandschutzsysteme und Feuerlöscher) ausgeübt haben.
Sachkundenachweise gem. Chemikalien-Ozonschichtverordnung werden bis zum 4. Juli 2009 ebenfalls anerkannt. Für den Zeitraum vom 4. Juli 2009 bis zum 4. Juli 2011 schließlich können nach § 9 (2) in begründeten Einzelfällen bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerksinnungen auch vorläufige Bescheinigungen für das betroffene Personal, gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 €, beantragt werden.
Downloads
- Merkblatt Chemikalienklimaschutzverordnung (
172 kB) - Antrag zur vorläufigen Sachkundebescheinigung (
7 kB) - Unternehmererklärung zur vorläufigen Sachkundebescheinigung (
8 kB)
online seit 21. Jul 2009, aktualisiert am 18. Jan 2012
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