Partikelfilter: Förderung zum 1. Juni 2010
Achtung Autofahrer!!

Zum 1. Juni 2010 wird die Förderung der Rußpartikelfilternachrüstung für Diesel PKW (rückwirkend zum 1. Januar 2010) wieder aufgenommen, und die erstmalige Förderung der Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (Diesel) bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse tritt in Kraft (ohne Rückwirkung).
Die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Pkw wird ab 1. Juni 2010 mit einem Festbetrag in Höhe von 330 Euro in Fortsetzung der bereits 2009 eingeführten Regelungen wieder aufgenommen.
Erstmalig wird auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert. Für Nutzfahrzeuge erfolgt keine Rückwirkung. Förderfähige leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein.
Die Förderung für Nutzfahrzeuge erfolgt nur für Nachrüstungen zwischen dem 13. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010, soweit der Antrag auf Förderung zwischen dem 1. Juni 2010 und dem 15. Februar 2011 gestellt wird.
Nähere Information erhalten Sie unter:
bafa
Downloads
- ZDH Meldung Rußpartikelfilter (
28 kB) - ZDH Filternachrüstung (
31 kB) - Flyer Dieselfilternachrüstung (
171 kB)
online seit 26. Mai 2010, aktualisiert am 20. Aug 2010
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