Die Vollversammlung

Die Vollversammlung, die auch als das "schwäbische Handwerkerparlament" bezeichnet wird, ist das zentrale Entscheidungsgremium des schwäbischen Handwerks. Ihr gehören 45 Mitglieder an, davon sind zwei Drittel Arbeitgeber (=30) und ein Drittel Arbeitnehmer (=15). Jedes Mitglied  hat einen Stellvertreter.

Vollversammlung hat Richtlinienkompetenz
Das schwäbische Handwerkerparlament ist auf fünf Jahre gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung in der Anlage C der Handwerksordnung und basiert auf einer Listenwahl.

In zwei Sitzungen pro Jahr legt die Vollversammlung die Rahmenbedingungen für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr fest und bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Die Delegierten befassen sich mit Frang und Themenstellungen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung für das Handwerk in Schwaben. Dazu gehören insbesondere der kammerhaushalt, die Festsetzung der Beiträge, der Erlass von Bildungsvorschriften, die Änderung der Satzung, die Wahl des Haupt-geschäftsführeres und seines Stellvertreters oder der Beschluss über Beteiliungen. Um allen Anforderunen aus dem Tagesgeschäft gerecht werden zu können, bedarf es weiterer Gremien. Deshalb werden aus der Mitte der Vollversammlung Präsidium und Vorstand gewählt.


Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Vollversammlung

Zusammensetzung der Vollversammlung der HWK Schwaben aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
(Vollhandwerk = zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerker)


Alle Gewerke sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten. In der Satzung der HWk Schwaben ist festgelegt, wie viele Vertreter die jeweilige Gewerbegruppe stellt. Somit ist gewährleistet, dass alle Berufsgruppen gehört werden und ihren Einfluss geltend machen können.

Je größer die Zahl der Betriebe und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche ist, desto mehr Vertreter finden sich im Vollversammlungsgremium. Insgesamt verteilen sich die 45 Delegierten auf acht Gewerbegruppen. Innerhalb dieser Gruppen ist die jeweilige Zahl der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter genau festgelegt.

Verteilung der Sitze in der Vollversammlung nach Gewerbegruppen

 Gewerbegruppen   Zahl der
Mandate
 Bau- und Ausbaugewerbe        9
 Elektro- und Metallgewerbe      14
 Holzgewerbe       4
 Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe       2
 Nahrungsmittelgewerbe       3
 Gewerbe für Gesundheits- und Köperpflege
 sowei chemische und Reinigungsberufe
       6
 Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe       2
 Handwerksähnliche Gruppe       5
 Summe     45

 


 

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online seit 03. Nov 2005, aktualisiert am 22. Nov 2011

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