Arbeiten über die Grenze
Sie haben einen Auftrag als Dachdecker
in Italien, sollen einen Tisch in die
Schweiz liefern, führen Malerarbeiten
in Österreich aus oder beschäftigen
als Gebäudereiniger Mitarbeiter in
Frankreich.
Und das sind sie schon - Fragen über Fragen!
- Wie sehen die Regelungen für Handwerker und Handwerksarbeiten im entsprechenden Land aus?
- Wo weichen sie von den deutschen ab?
- Worauf muss man ggf. besonders aufpassen?
Was ist zu beachten bei:
- Umsatzsteuer
- Zoll
- Transport
- Finanzierung
- Risikoabsicherung
Bei grenzüberschreitenden Werkverträgen und -lieferungen in EU- und Dritt-
länder bieten wir Ihnen:
- Länderinformationen zum jeweiligen Einsatzland und
- Hilfestellung bei der Beantragung von notwendigen Bewilligungen.
online seit 08. Dez 2005, aktualisiert am 03. Dez 2011
Ansprechpartner

Mag. Christa Gruler
Unternehmens-Beraterin
Tel. 0821 3259-1514
Fax 0821 3259-1520
cgruler@hwk-schwaben.deE-Mail
cgruler@hwk-schwaben.de
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