Niederlassung im Ausland

Bei einer intensiveren Betätigung im Ausland oder wenn Gesetze des jewei-
ligen Auslandsmarktes dies verlangen, ist es häufig sinnvoll bzw. notwendig,
eine Auslandsniederlassung zu errichten.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen
● bei der Standortanalyse,
● stellen Ihnen Wirtschaftsdaten zum Einsatzland zur Verfügung,
● beraten Sie u. a. zu Fragen der Rechtsformwahl,
● Beschäftigung von Mitarbeitern,
● Umsatzsteuer und informieren über die generellen Niederlassungsvoraussetzungen
auf dem entsprechenden Auslandsmarkt
online seit 09. Dez 2005, aktualisiert am 22. Nov 2011
Ansprechpartner

Mag. Christa Gruler
Unternehmens-Beraterin
Tel. 0821 3259-1514
Fax 0821 3259-1520
cgruler@hwk-schwaben.deE-Mail
cgruler@hwk-schwaben.de
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