Vermittlungsverfahren
So ist es nicht wunderlich, dass auch bei handwerklichen Leistungen einmal Unstimmigkeiten zwischen dem Handwerker und Kunden auftreten können.
Die Handwerkskammer für Schwaben bietet in solchen Fällen ein Vermittlungsverfahren an.
Welche Zielrichtung verfolgt ein solches Vermittlungsverfahren?
Ziel dieses Verfahrens ist es, bei Streitigkeiten auf beiderseitigen Wunsch der Vertragspartner eine schnelle außergerichtliche und gütliche Einigung herbeizuführen. Hierbei sind wir jedoch auf die Mithilfe beider Parteien angewiesen!
Denn die Vermittlungsstelle entscheidet nicht über die vorgetragenen Beschwerdefälle, sondern ist auf die Einigungsvorschläge von Handwerker und/oder Verbraucher angewiesen. Das Verfahren ist kostenlos und kann von beiden Parteien angeregt werden.
Wie und mit welchen Unterlagen kann die Vermittlung eingeleitet werden?
Um das Vermittlungsverfahren in die Wege leiten zu können, benötigen wir Ihre schriftliche Schilderung des strittigen Sachverhalts, am Besten gleich mit einem Vorschlag, auf welcher Basis Sie sich eine Einigung vorstellen könnten bzw. welches Ziel Sie persönlich mit der Vermittlung erreichen wollen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir zur Rechtsberatung gegenüber Privatpersonen nicht befugt sind!
online seit 15. Dez 2005, aktualisiert am 09. Dez 2011
Ansprechpartner

Regina Wagner
Unternehmens-Beraterin
Tel. 0821 3259-1225
Fax 0821 3259-1286
rwagner@hwk-schwaben.deE-Mail
rwagner@hwk-schwaben.de

Ass.jur. Angela Rundt
Unternehmens-Beraterin
Tel. 0821 3259-1231
Fax 0821 3259-1286
arundt@hwk-schwaben.deE-Mail
arundt@hwk-schwaben.de
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