Suche
Suche aktivieren
E-Mail-Kennzeichnung

E-Mails - was ist Pflicht?

Alles über die neuen Pflicht-
angaben für geschäftliche
Faxe, Mails & Co.



Seit dem 01. Januar 2007 müssen  Mails,
Faxe, Postkarten und andere Schreiben -
die Geschäftsbriefe ersetzen , die gesetz-
lichen Pflichtangaben enthalten. 


Wo steht die neue Regelung?
Sie befindet sich im Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts-
sowie das Unternehmensregister (EHUG). Bisher praktisch unbemerkt
enthält diese Vorschrift eine Erweiterung der sogenannten Fußleistenpflicht
auf allen Geschäftsbriefen "gleich welcher Form".

Welche Betriebe sind betroffen?
Betriebe, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.

    ● Eingetragener Kaufmann (e. K.), 
    ● GmbH, OHG und KG
  
Für Einzelunternehmer und BGB-Gesellschaften, die nicht ins Handels-
register eingetragen sind, gilt diese Pflicht nicht.

Welche Angaben müssen zukünftig enthalten sein?
    ● Name des Inhabers des Unternehmens (bei e. K.)
    ● Name des Geschäftsführers (bei GmbH, OHG, KG)
    ● Firma (=Unternehmensname) und Rechtsformzusatz
    ● Sitz des Unternehmens (vollständige Anschrift)
    ● Zuständiges Handelsregister + Handelsregister-Nummer

Was passiert, wenn man sich nicht an die neuen Vorschriften hält?
Es drohen Zwangsgelder, die insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro
nicht überschreiten dürfen und Abmahnungen.

Weiterführende Links:
Service_Links Abmahnung wegen ungenügender E-Mail-Kennzeichnung
Service_Links Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Service_Links Geschäftsbriefe - was ist Pflicht?

Ihr Ansprechpartner:
Service_Ansprechpartner Angela Rundt