Seit dem 01. Januar 2007 müssen Mails,
Faxe, Postkarten und andere Schreiben -
die Geschäftsbriefe ersetzen , die gesetz-
lichen Pflichtangaben enthalten.
Wo steht die neue Regelung?
Sie befindet sich im Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts-
sowie das Unternehmensregister (EHUG). Bisher praktisch unbemerkt
enthält diese Vorschrift eine Erweiterung der sogenannten Fußleistenpflicht
auf allen Geschäftsbriefen "gleich welcher Form".
Welche Betriebe sind betroffen?
Betriebe, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.
● Eingetragener Kaufmann (e. K.),
● GmbH, OHG und KG
Für Einzelunternehmer und BGB-Gesellschaften, die nicht ins Handels-
register eingetragen sind, gilt diese Pflicht nicht.
Welche Angaben müssen zukünftig enthalten sein?
● Name des Inhabers des Unternehmens (bei e. K.)
● Name des Geschäftsführers (bei GmbH, OHG, KG)
● Firma (=Unternehmensname) und Rechtsformzusatz
● Sitz des Unternehmens (vollständige Anschrift)
● Zuständiges Handelsregister + Handelsregister-Nummer
Was passiert, wenn man sich nicht an die neuen Vorschriften hält?
Es drohen Zwangsgelder, die insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro
nicht überschreiten dürfen und Abmahnungen.
Weiterführende Links:
Abmahnung wegen ungenügender E-Mail-Kennzeichnung
Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Geschäftsbriefe - was ist Pflicht?
Ihr Ansprechpartner:
Angela Rundt
● Name des Geschäftsführers (bei GmbH, OHG, KG)
● Firma (=Unternehmensname) und Rechtsformzusatz
● Sitz des Unternehmens (vollständige Anschrift)
● Zuständiges Handelsregister + Handelsregister-Nummer
Was passiert, wenn man sich nicht an die neuen Vorschriften hält?
Es drohen Zwangsgelder, die insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro
nicht überschreiten dürfen und Abmahnungen.
Weiterführende Links:
Ihr Ansprechpartner:




