Öffentliches Baurecht und Rechtsfragen rund um den Standort
öffentliches Baurecht / Standortrecht
Jeder betriebliche Standort unterliegt baurechtlichen
Vorgaben. Diese haben Einfluss auf Nutzung und Nutzbarkeit.
Rechtsgrundlage im Bauplanungsrecht ist das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und im Bauordnungsrecht die Bayerische Bauordnung.
Doch damit nicht genug: Weiteres Fachplanungsrecht, Vorschriften zum Immissions-,
Hochwasser-, Gewässer-und Naturschutz usw. können maßgeblich sein bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vorhaben realisiert werden kann.
Wir beraten Sie in Fragen zu:
● Standorteignung für die beabsichtigte Handwerksausübung, insbesondere zu
Baugenehmigung und Nutzungsänderung.
● Standortsicherung bei heranrückender Wohnbebauung, Problemen mit der
Nachbarschaft und verkehrlicher Erschließung.
● Betriebserweiterungen und Betriebsumsiedlungen unter Berücksichtigung von
Wachstumsperspektiven.
● Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge sowie Beiträge zur Wasserver-
sorgung und Entwässerung.
In den meisten Fällen ist es ausreichend, wenn Sie mit dem zuständigen Bau-
amt, der Baugenehmigungsbehörde oder zuständigen Fachbehörde Kontakt
aufnehmen.
Sollten Fragen offen bleiben oder Sie eine ablehnende Haltung feststellen,
● nehmen wir gerne Kontakt zur zuständigen Stelle auf,
● klären die rechtliche Machbarkeit,
● räumen Missverständnisse aus dem Weg und
● unterstützen Sie bei berechtigten Anliegen.
online seit 17. Apr 2007, aktualisiert am 09. Dez 2011
Ansprechpartner

Ass.jur. Wolfgang Gackowski
Unternehmensberater
Tel. 0821 3259-1214
Fax 0821 3259-1286
wgackowski@hwk-schwaben.deE-Mail
wgackowski@hwk-schwaben.de
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