Vergaberecht und VOB/A

Vergaberecht und VOB/A - alles klar?

ÜbergabeLupe

Die Vergaberegeln der VOB/A beziehen und beschränken sich grundsätzlich auf die Bauvergabe öffentlicher Auftraggeber.

Jedoch können auch private Auftraggeber, vor allem solche, die häufig bauen, sich gegenüber Bietern zur Einhaltung der Vergabebestimmungen der VOB/A verpflichten. Die derzeit aktuelle VOB/A gilt seit 11.06.2010.



Im Internetportal www.vergabeinfo.bayern.de finden Sie Informationen über
die Abwicklung von öffentlichen Bau-, Liefer-, Dienstleistungs- und Planungs-
aufträgen. Zugleich werden Ihnen einschlägige Vorschriften, Hinweise sowie
bearbeitbare Formblätter zur Verfügung gestellt.

In der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sind die Nachprüfstellen
mit Anschrift anzugeben, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung
behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen werden kann. Dies betrifft
in erster Linie die Zeit während eines laufenden Vergabeverfahrens, damit noch
rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.

In unserem Kammerbezirk ist bei der Regierung von Schwaben eine "VOB-
Stelle"
(Tel.: 0821/3 27-24 68, Fax: 0821/3 27-26 60) eingerichtet. Sie ist nicht
nur Beschwerdestelle, sondern auch in erheblichem Umfang Beratungsstelle
für alle am Vergabeverfahren Beteiligten. Sie trägt dazu bei, Unklarheiten zu
beseitigen und Vergabeverstöße zu vermeiden.

Bei großen Baumaßnahmen, die insgesamt mehr als 4.845.000 Euro
kosten und damit über dem Schwellenwert liegen, ist die Vergabekammer
Südbayern bei der Regierung von Oberbayern  zuständige Nachprüfbehörde.


Weiterführender Links:

Vergabekammer Südbayern - Nachprüfungsverfahren
ABZ - Auftragsberatungszentrum Bayern

 



online seit 18. Apr 2007, aktualisiert am 04. Jan 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Ass.jur. Wolfgang Gackowski
Unternehmensberater

Tel. 0821 3259-1214
Fax 0821 3259-1286
wgackowski@hwk-schwaben.deE-Mail
wgackowski@hwk-schwaben.de

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