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Meister-BaFöG



Für die Teilnehmer an Meisterkursen besteht nach dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegs-
fortbildung" (Meister-BAFöG) grundsätzlich die Möglichkeit, staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.



Die Förderungsbedingungen für das "Meister-Bafög" haben sich erheblich verbessert, so dass Kurse ab 400 Stunden Unterricht finanziell noch attraktiver sind.
Unter anderem sind  30,5 Prozent der Förderung eine nicht zurückzuzahlende Unterstützung!

Zuständig für die Beantragung und Bearbeitung des Meisterbafög ist das
 "Amt für Ausbildungsförderung"  bei Ihrem Landratsamt oder der Stadtverwaltung.

Die Adressen der Ämter in Bayern finden Sie hier !

Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre zum Downloaden:

Downloads


www.hwk-schwaben.de

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