Die Förderungsbedingungen für das "Meister-Bafög" haben sich erheblich verbessert, so dass Kurse ab 400 Stunden Unterricht finanziell noch attraktiver sind.
Unter anderem sind 30,5 Prozent der Förderung eine nicht zurückzuzahlende Unterstützung!
Zuständig für die Beantragung und Bearbeitung des Meisterbafög ist das
"Amt für Ausbildungsförderung" bei Ihrem Landratsamt oder der Stadtverwaltung.
Die Adressen der Ämter in Bayern finden Sie
hier !