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Home | Beratung | Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Handwerksrolle und Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe

Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle.

Beratung_Formulare   Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks im Kammerbezirk die ein stehendes Gewerbe ausüben. Laut Handwerksordnung erfolgt eine Eintragung in die Handwerksrolle meist nur mit einer bestandenen Meisterprüfung oder eine der nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten.

Beratung_Formulare   Zulassungspflichtige Handwerke
Es gibt insgesamt 41 zulassungspflichtige Handwerke. 


Beratung_Links   Ausnahmebewilligung
Eine Eintragung in die Handwerksrolle kann auch aufgrund einer Ausnahmebewilligung oder einer Ausübungsberechtigung erfolgen.


Beratung_Formulare   Zulassungsfreie Handwerke
Außerdem gibt es das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe


Bei Fragen zur Eintragung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung:
Beratung_Ansprechpartner   Katrin Heppler
Landkreise Augsburg und Günzburg, Städte Kaufbeuren und Memmingen:
Beratung_Ansprechpartner   Brunhilde Bermann
Landkreise Dillingen, Oberallgäu und Neu-Ulm; Betriebsdatenbank
Beratung_Ansprechpartner   Reiner Wiedemann
Landkreise Lindau und Unterallgäu; Stadt Augsburg
Beratung_Ansprechpartner   Gabriela Woitaschek
Landkreise Aichach-Friedberg, Donau-Ries und Ostallgäu; Stadt Kempten


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