Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks im Kammerbezirk die ein stehendes Gewerbe ausüben. Laut Handwerksordnung erfolgt eine Eintragung in die Handwerksrolle meist nur mit einer bestandenen Meisterprüfung oder eine der nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten.
Es gibt insgesamt 41 zulassungspflichtige Handwerke.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle kann auch aufgrund einer Ausnahmebewilligung oder einer Ausübungsberechtigung erfolgen.
Außerdem gibt es das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe
Bei Fragen zur Eintragung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung:
Landkreise Augsburg und Günzburg, Städte Kaufbeuren und Memmingen:
Landkreise Dillingen, Oberallgäu und Neu-Ulm; Betriebsdatenbank
Landkreise Lindau und Unterallgäu; Stadt Augsburg
Landkreise Aichach-Friedberg, Donau-Ries und Ostallgäu; Stadt Kempten



