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Das Präsidium
Dem Präsidium gehören der Präsident und seine beiden Stellvertreter an, von denen einer aus dem Arbeitnehmerstand kommen muss. Der Präsident wird mit absoluter Stimmenmehrheit von der Vollversammlung gewählt. Zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer (im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter) vertritt er die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Er beruft die Sitzungen des Vorstandes und der Vollversammlung ein und leitet diese. Der Präsident wie auch die Vizepräsidenten nehmen im Jahresturnus eine Fülle von Repräsentationspflichten der HWK im gesamten Kammerbezirk wahr. Alle drei amtierenden Vertreter bringen eine langjährige Erfahrung im handwerklichen Ehrenamt und als Unternehmer bzw. Führungskraft in einem Handwerksbetrieb mit, die in den zahlreichen Kontakten mit Politikern, Wirtschaftsvertretern, Medien und Unternehmern von unschätzbarem Wert sind. Der Präsident und seine Stellvertreter dürfen aufgrund potentieller Interessenskonflikte nicht Kreishandwerksmeister oder Innungsobermeister sein.
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