Die Ausschüsse

Der Berufsbildungsausschuss (BBA)

Der Berufsbildungsausschuss ist ein ständiger Ausschuss, der von der Vollversammlung gewählt wird. Seine Mitglieder müssen jedoch nicht zwingend selbst Vollversammlungsmitglieder sein. Insgesamt besteht der Berufsbildungsausschuss aus 18 Mitgliedern. Der Vorsitz des BBA wechselt jährlich zwischen dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter (alternierender Vorsitz). Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs selbständige Handwerker, sechs Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an, letztere mit beratender Stimme. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er gibt Stellungnahmen zu wichtigen Beschlussvorlagen ab.

Aus der Mitte des BBA werden darüber hinaus Unterausschüsse für die einzelnen Berufsbildungs- und Technologie-Zentren (BTZ's) gebildet, deren Lerninhalte, Personalentscheidungen und Wirtschaftsbetrachtungen im Vordergrund stehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, und zwar aus zwei Arbeitgebervertretern und einem Arbeitnehmervertreter. Der RPA hat die Jahresrechnung der HWK zu prüfen und der Vollversammlung zu berichten.

 

online seit 02. Nov 2005, aktualisiert am 22. Nov 2011

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