Der Flächennutzungsplan stellt in Grobplanung die Grundzüge der städtebau-
lichen Weiterentwicklung im Gemeindegebiet dar. Dies geschieht regelmäßig
über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und dient als Ent-
wicklungsgrundlage für spätere aufzustellende Bebauungspläne. Er enthält für
das gesamte Gebiet einer Kommune unter anderem folgende
Darstellungen:
Wohbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G),
Sonderbauflächen (wie großflächiger Einzelhandel) und Gemeinbedarfsflächen.
Im Flächennutzungsplan werden damit unter anderem Vorentscheidungen auch
zu neue Gewerbe-, oder Wohnbauflächen getroffen.
Auch für später geplante Entwicklungen können die Darstellungen im Flächen-
nutzungsplan entscheidend sein. Bei Einflussnahme sollte das Ziel, die
Trennung unverträglicher Nutzungen sowie die Erhaltung betrieblicher Vorrats-
flächen (als gewerbliche Bauflächen) sein.
Hinweis:
Besteht für Ihre Kommune noch kein Flächennutzungsplan oder wird ein bereits
bestehender geändert, so sollten Sie diesen aufmerksam auf Vereinbarkeit mit
Ihrem Betrieb prüfen.




