
Landes- und Regionalplanung
In diesem Bereich legen staatliche Institutionen Ziele für die anzustrebende räumliche Entwicklung im jeweiligen Planungsgebiet fest.
Unsere Mitwirkung erstreckt sich auf die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern, landesplanerische Überprüfungen zur Abstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie Planfeststellungsverfahren.
Wir - Ihre Handwerkskammervertreten als Fürsprecher des Handwerks- vertreten Positionen, welche einerseits
● die gewachsenen Strukturen des Handwerks berücksichtigen und
● andererseits zur Schaffung von zukunftsfähigen Wettbewerbsbedingungen beitragen.
Regionalplanung
Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Planungsregion. Bei der Aufstellung bzw. Veränderung wird die Handwerkskammer für Schwaben als Träger öffentlicher Belange gehört und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Regionalplanung.
Im Bezirk der Handwerkskammer für Schwaben, welche deckungsgleich ist mit dem Regierungsbezirk Schwaben, gibt es drei Planungsregionen:
Augsburg
Sie umfasst den Wirtschaftsraum Augsburg und die Landkreise Dillingen und Donau-Ries.
Allgäu
Sie erstreckt sich auf die kreisfreien Städte Kaufbeuren und Kempten und die Landkreise Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu.
Donau-Iller
Sie ist die einzige grenzüberschreitende Planungsregion zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Sie umfasst auf bayerischer Seite die kreisfreie Stadt Memmingen und die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu.