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Landes- und Regionalplan

Landes- und Regionalplanung

In diesem Bereich legen staatliche
Institutionen Ziele für die anzustrebende
räumliche Entwicklung im jeweiligen
Planungsgebiet fest.


Unsere Mitwirkung erstreckt sich auf die Fortschreibung des Landesentwick-
lungsprogrammes Bayern, landesplanerische Überprüfungen zur Abstimm-
ung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie Planfeststellungsver-
fahren.

Wir - Ihre Handwerkskammervertreten als Fürsprecher des Handwerks
Positionen, welche einerseits

● die gewachsenen Strukturen des Handwerks berücksichtigen und
● andererseits zur Schaffung von zukunftsfähigen Wettbewerbsbedingungen
    beitragen.

Regionalplanung
Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Gemeinden
und Landkreise einer Planungsregion. Bei der Aufstellung bzw. Veränderung
wird die Handwerkskammer für Schwaben als Träger öffentlicher Belange
gehört und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Regionalplanung.

Im Bezirk der Handwerkskammer für Schwaben, welche deckungsgleich ist
mit dem Regierungsbezirk Schwaben, gibt es drei Planungsregionen:

Augsburg
Sie umfasst den Wirtschaftsraum Augsburg und die Landkreise Dillingen und
Donau-Ries.

Allgäu
Sie erstreckt sich auf die kreisfreien Städte Kaufbeuren und Kempten und die
Landkreise Lindau, Oberallgäu und Ostallgäu.

Donau-Iller
Sie ist die einzige grenzüberschreitende Planungsregion zwischen Bayern
und Baden-Württemberg. Sie umfasst auf bayerischer Seite die kreisfreie
Stadt Memmingen und die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu.