Mitwirkung bei Handelsregistereintragungen
Die Handwerkskammer ist, soweit es um die Eintragung von Unternehmen im Handelsregister geht, verpflichtet, die Registergerichte zu unterstützen.
Wir helfen bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens unrichtige Eintragungen zu vermeiden, indem handwerksrechtliche Stellungnahmen zu Geschäftsgegenstand oder Firmenbezeichnung abgeben.
Um Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in das Handelsregister zu vermeiden, sollten sich deshalb schon vor der notariellen Beurkundung zur Abklärung problematischer Punkte mit uns in Verbindung setzen.
online seit 15. Nov 2005, aktualisiert am 29. Nov 2011
Ansprechpartner

Tel. 0821 3259-1226
Fax 0821 3259-1247
ritter@hwk-schwaben.deE-Mail
ritter@hwk-schwaben.de

Assessor Christof Brunner
Hauptabteilungsleiter Handwerks- und Gewerberecht
Tel. 0821 3259-1272
Fax 0821 3259-1247
cbrunner@hwk-schwaben.deE-Mail
cbrunner@hwk-schwaben.de
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