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Mitwirkung bei Handelsregistereintragungen

Die Handwerkskammer ist, soweit es um die Eintragung von Unternehmen im Handelsregister geht, verpflichtet, die Registergerichte zu unterstützen.

Wir helfen bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens unrichtige Eintragungen zu vermeiden, indem handwerksrechtliche Stellungnahmen zu Geschäftsgegenstand oder Firmenbezeichnung abgeben.

Um Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in das Handelsregister zu vermeiden, sollten sich deshalb schon vor der notariellen Beurkundung zur Abklärung problematischer Punkte mit uns in Verbindung setzen.

Ihre Ansprechpartner:

Beratung_Ansprechpartner   Roswitha Itter

Beratung_Ansprechpartner   Christof Brunner