Wir helfen bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens unrichtige Eintragungen zu vermeiden, indem handwerksrechtliche Stellungnahmen zu Geschäftsgegenstand oder Firmenbezeichnung abgeben.
Um Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in das Handelsregister zu vermeiden, sollten sich deshalb schon vor der notariellen Beurkundung zur Abklärung problematischer Punkte mit uns in Verbindung setzen.
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