Das Handwerk

und seine Organisationen

Die Wirtschaftsgruppe Handwerk ist eine vielfältige, starke und gut strukturierte Gemeinschaft.

© HWK Schwaben© HWK Schwaben
 

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Der   Zentralverband des Deutschen Handwerks ist die Dachorganisation aller Handwerksinstitutionen. Wie alle Zusammenschlüsse und Arbeitsgemeinschaften auf regionaler, Landes- und Bundes-Ebene soll er eine einheitliche Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik und der Vertretung der Gesamtinteressen des Handwerks sicherstellen gegenüber den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Spitzenorganisationen.

Deutscher Handwerkskammertag (DHKT)

Im   Deutschen Handwerkskammertag sind   alle Handwerkskammern Deutschlands zusammengeschlossen.

Bundesinnungsverband

Zur Vertretung der Interessen eines bestimmten Handwerks auf Bundesebene schließen sich die Landesinnungsverbände zu einem Zentralfachverband zusammen.

Alle Zentralfachverbände sind wiederum im Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) zusammengefasst.

© BHTLupe© BHTBayerischer Handwerkstag (BHT)

Die Bayerischen Handwerkskammern, die Bayerischen Landesinnungsverbände und weitere wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen bilden den Bayerischen Handwerkstag. Die Innungen des gleichen Handwerks können sich auf Landesebene im Landesinnungsverband zusammenschließen. Auf Kammerebene haben sich die Handwerkskammern in Bayern zur Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern zusammengefunden. Die Landesinnungsverbände und Landesinnungen bilden den Gesamtverband des Bayerischen Handwerks.

 

© HWK SchwabenLupe© HWK SchwabenHandwerkskammer für Schwaben

Die Handwerkskammer für Schwaben vertritt, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Interessen aller schwäbischen Handwerksbetriebe mit ihren Beschäftigten und Auszubildenden.

Kreishandwerkerschaften

Die Kreishandwerkerschaft als berufsübergreifende Organisation ist der Zusammenschluss von Innungen auf Stadt- und Landkreisebene. Sie ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht über die Kreishandwerkerschaften führt die Handwerkskammer.

Innungen

Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbständigen Handwerkern gleicher oder einander nahestehender Handwerke. Auch sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Innungsbereich erstreckt sich in der Regel auf eine Stadt bzw. einen Landkreis oder einen Regierungsbezirk. Die Aufsicht über die Innung führt die Handwerkskammer.

Die Betriebe bilden das Rückgrat der schwäbischen Handwerksorganisation. Quer durch alle Branchen und gefächert über den schwäbischen Kammerbezirk legen sie mit den Grundstock für die wirtschaftliche Entwicklung in Schwaben.

 

Seite aktualisiert am 22. November 2011online seit 07. November 2005

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