Ausnahmebewilligung / Ausübungsberechtigung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 a oder § 7 b Handwerksordnung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem jeweiligen Handwerk zu beantragen.
Wir erläutern Ihnen die einzelnen Verfahren gerne ausführlich; setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung!
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch im unteren Downloadbereich.
Downloads
- Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO
- Antrag auf Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO
- Merkblatt Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO
- Antrag auf Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Merkblatt Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Antrag auf Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 HwO
- Meldung § 9 EU-Dienstleistungserbringung
Ansprechpartner

Tel. 0821 3259-1211
Fax 0821 3259-1247
dlanger@hwk-schwaben.deE-Mail
dlanger@hwk-schwaben.de

Anja Sonntag
Assistentin der Hauptabteilungsleitung
Tel. 0821 3259-1248
Fax 0821 3259-1247
asonntag@hwk-schwaben.deE-Mail
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Seite aktualisiert am 15. Dezember 2011, online seit 15. November 2005
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