Neu: Einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Logo Einheitlicher AnsprechpartnerNach der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG übernehmen ab dem 29. Dezember 2009 unter anderem die Handwerkskammern innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereiches die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners.

Die Handwerkskammer für Schwaben ist somit Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedstaaten und den gleichgestellten Mitgliedstaaten der EWR.

Diese steht den Dienstleistungserbringern für Fragen zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bereit, informiert über die notwendigen Formalitäten und dient dabei als Verfahrenslotse und Verfahrensmittler zwischen verschiedenen Behörden. Die Zuständigkeit der fachlich betroffenen Behörden wird dadurch nicht berührt.

Voraussetzungen:

Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechts-
persönlichkeit muss den Sitz in einem dieser Staaten haben bzw. dort gegründet worden sein.

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.

Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen, aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

Rechtsgrundlagen:

Art. 6 ff der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG L 376/36)


Ihre Ansprechpartner: 
  

Christof Brunner
Tel.: 0821 3259-1272
Fax: 0821 3259-21267
E-Mail: eap[at]hwk-schwaben.de

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online seit 21. Dez 2009, aktualisiert am 29. Nov 2011

Ansprechpartner

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Assessor Christof Brunner
Hauptabteilungsleiter Handwerks- und Gewerberecht

Tel. 0821 3259-1272
Fax 0821 3259-1247
cbrunner@hwk-schwaben.deE-Mail
cbrunner@hwk-schwaben.de

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