Sachverständigenwesen

Überblick und Voraussetzungen

 

Sie suchen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Hier werden Sie fündig! 


 

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Rechtsgrundlage für das Bestellverfahren finden Sie in § 91 Absatz 1 Ziffer 8 und 106 Absatz 1 Ziffer 12 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Sachverständigenordnung unserer Handwerkskammer.

Unser Leitbild im  Handwerk ist das eines nebenberuflich tätigen Sachverständigen. Die betriebliche Praxis spielt bei den Sachverständigen im Handwerk eine große Rolle.

An Sie als Sachverständigenbewerber werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Es muss eine Eintragung in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe bestehen, entweder als Inhaber bzw. als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person
  • Das Mindestalter liegt bei 30 Jahren, das Höchstalter bei 65 Jahren
  • Der Bewerber muss persönlich und fachlich geeignet sein
  • Der Bewerber muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
  • Der Bewerber muss die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten und Gewähr für die Einhaltung seiner besonderen Verpflichtungen bieten

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann würden wir Sie gerne kennenlernen.


Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Assessorin Heidrun Alexandridis

Tel. 0821 3259-1250
Fax 0821 3259-2-1250
halexandridis@hwk-schwaben.deE-Mail
halexandridis@hwk-schwaben.de

 
Ansprechpartner

Petra Lentzsch

Tel. 0821 3259-1295
Fax 0821 3259-21295
plentzsch@hwk-schwaben.deE-Mail
plentzsch@hwk-schwaben.de

Seite aktualisiert am 03. Dezember 2011online seit 13. Dezember 2005

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