Rechtsgrundlagen

GerichtshammerLupe

Das Wirken und Handeln der Handwerkskammer für Schwaben basiert auf den verschiedensten Rechtsgrundlagen.

 

 

 

 

 

 

Handwerksordnung

Das   Gesetz zur Ordnung des Handwerks regelt

- die Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
- die Berufsbildung im Handwerk
- die Meisterprüfung, den Meistertitel
- die Organisation des Handwerks

und beinhaltet 

- Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
   betrieben werden können
- das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder
   handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
- die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung
   der Handwerkskammern
- die Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem
   Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerks-
   ähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle

Satzung

Die Satzung der Handwerkskammer für Schwaben wird von deren Vollversammlung erlassen und durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie genehmigt. Sie beinhaltet die Aufgaben der HWK Schwaben und deren Gremien und regelt den Geschäftsbetrieb.

Beitragsordnung, Gebührenordnung

Natürlich muss die Festsetzung der Beiträge und Gebühren, welche die Haupteinnahmequellen der Handwerkskammer darstellen, auf einer Ordnung beruhen. Deshalb hat sich die Handwerkskammer eine Beitragsordnung und eine Gebührenordnung gegeben. Diese wurden von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen und durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr- und Technologie rechtsaufsichtlich genehmigt.





 



Weiterführende Themen

online seit 21. Nov 2005, aktualisiert am 23. Nov 2011

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