CE-Kennzeichnung / Maschinenrichtlinie
CE-Kennzeichen verpflichtend
CE steht als Abkürzung der Europäischen Gemeinschaften (franz. "Communautés Européenes") und soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien darstellen.
Dieses CE-Kennzeichen ist für festgelegte Produkte der EU verpflichtend und ermöglicht den freien Warentransfer in andere europäische Märkte.
Konformitätserklärung
Die Kennzeichnung wird in der Regel vom Hersteller angebracht. Voraussetzung hierfür ist eine Konformitätserklärung auf der Basis einer technischen Dokumentation unter Beachtung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Bei Fragen zur CE-Kennzeichnung beraten wir Sie kostenfrei, gerne auch vor Ort in Ihrem Betrieb.
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