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Fördermöglichkeiten für Ausbildung

Fit for Work

Die Ausbildungsinitiative "Fit for Work" der Bayerischen Staatsregierung ist eine Förderung für Betriebe, die Jugendliche mit verringerten Chancen auf dem Ausbildungsmarkt ausbilden. Voraussetzung hierfür ist der Sitz oder Niederlassung des Betriebs in Bayern.

 

Fit for Work – Chance Ausbildung

Betriebe können einen Zuschuss von maximal 5.500 Euro erhalten, wenn sie förderfähige Jugendliche ausbilden. Dazu zählen beispielsweise

  • Jugendliche ohne Schulabschluss oder aus Praxisklassen,
  • Altbewerber mit höchstens erfolgreichem Abschluss der Mittelschule,
  • Jugendliche mit Anspruch auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA),
  • Teilzeitauszubildende.

Förderfähig sind deutsche Jugendliche sowie Jugendliche, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und Jugendliche aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis.

Zu den Anträgen und Förderrichtlinien

 

   Ihr Ansprechpartner

Mirjam Schmid

Tel. 0821 3259-1223

Fax 0821 3259-2 1223

mirjam.schmid--at--hwk-schwaben.de



Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 605 3388
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

StMAS- Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 2018





Einstiegsqualifizierung Jugendlicher



Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Das Ziel sollte die Übernahme des zu Qualifizierenden in eine Ausbildung sein.

Die EQ gibt Jugendlichen die Möglichkeit ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und eine Übernahme in eine Ausbildungsverhältnis anzubahnen. Dabei wird die EQ von der BA bezuschusst, sodass für den Ausbildungsbetrieb geringere Kosten anfallen. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG), sodass eine EQ als ersten Lehrjahr angerechnet werden kann. In dieser Zeit besucht der Jugendliche bereits die Berufsschule.

 Vorteile für den Betrieb

  • Kennenlernen des potentiellen Auszubildenden im Langzeitpraktikum
  • Bezuschussung der Vergütung mit 247 € monatlich durch die Agentur für Arbeit
  • Bezuschussung eines pauschaulisierten Sozialversicherungsbeitrags

Zielgruppen

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit (AA) keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
  • Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende
  • Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
  • Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.

Schritt für Schritt

  1. Bewerber auswählen
  2. Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragen
  3. Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung an die Handwerkskammer senden
  4. Anmeldebestätigung Sozialversicherung an die Agentur für Arbeit senden


Bei Fragen zu den Förderanträgen kontaktieren Sie die Agentur für Arbeit:



Augsburg        Tel. 0800 4555520

Donauwörth    Tel. 0800 4555520

Kempten         Tel. 0800 4555520



Weiterführende Informationen:

Informationsblatt

Betriebliches Zeugnis

 Ein Muster des EQ-Vertrags erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der HWK Schwaben.



  Ihr Ansprechpartner:

Mirjam Schmid

Tel. 0821 3259-1223

Fax 0821 3259-2 1223

mirjam.schmid--at--hwk-schwaben.de





Hinweise zum Projekt:

Logo Passgenaue Besetzung



Das Programm „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Logoleiste langes Claim 01_2018





Ausbildungsprämie für besonders Corona-geschädigte Betriebe

Informationen zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier.