Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet.

Der Bebauungsplan kann folgende Festsetzungen beinhalten:

- Art und das Maß der baulichen Nutzung,
- Bauweise, überbaubare / nicht überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung der baulichen Anlagen
- Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke (Mindestmaße und auch Höchstmaße).

Eine Befreiung von Festsetzungen ist nach seiner Verbindlichkeit nur in engen Grenzen möglich.

 

Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Damit er in Kraft treten kann, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Er ist für jeden zur Einsicht bereitzuhalten und auf Wunsch ist über den Inhalt Auskunft zu geben.

Hinweis:
Eine Betriebsansiedlung sollte nur an einem geeigneten Standort erfolgen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen den Notwendigkeiten Ihres Betriebes entsprechen.
Änderungen oder Neuaufstellung eines Bebauungsplanes kann auch für einen bestehenden Betrieb
erhebliche Auswirkungen haben.

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