
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt in Grobplanung die Grundzüge der städtebau-
lichen Weiterentwicklung im Gemeindegebiet dar. Dies geschieht regelmäßig
über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und dient als Ent-
wicklungsgrundlage für spätere aufzustellende Bebauungspläne. Er enthält für
das gesamte Gebiet einer Kommune unter anderem folgende
Darstellungen:
Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G),
Sonderbauflächen (wie großflächiger Einzelhandel) und Gemeinbedarfsflächen.
Im Flächennutzungsplan werden damit beispielsweise Vorentscheidungen zu neuen Gewerbe-, oder Wohnbauflächen getroffen.
Auch für später geplante Entwicklungen können die Darstellungen im Flächen-
nutzungsplan entscheidend sein. Bei Einflussnahme sollte das Ziel, die
Trennung unverträglicher Nutzungen sowie die Erhaltung betrieblicher Vorrats-
flächen (als gewerbliche Bauflächen) sein.
Hinweis:
Wird kein Flächennutzungsplan neu aufgestellt oder wird ein bereits bestehender geändert, kann dies Auswirkungen für Ihren Standort haben.
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