Aktuelle Corona-Regelung für Tätigkeiten von Auftragnehmern auf unserem Gelände
Für Tätigkeiten von Auftragnehmern gilt die von der Geschäftsführung freigegebene Ausnahmeregelung:
• Bitte vereinbaren Sie zwingend vorzeitig einen Termin.
• Für alle Termine ist ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erforderlich.
• Der Auftragnehmer hat eigenständig den ggf. erforderlichen Testnachweis zu erlangen.
• Alle Auftragnehmer am Standort Augsburg müssen sich zum Nachweis der Einhaltung der 3G-Regeln vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Geb. B1 – EG – Raum 0.17 anmelden. Am Standort Kempten ist das ÜLU-Empfangsbüro als zentrale Anlaufstelle vorgesehen. Am Standort Memmingen muss vor Betreten des Gebäudes telefonisch Kontakt mit Hr. Jung aufgenommen werden. Durch den jeweils Abholenden ist dabei der entsprechende Nachweis der Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen. Für den Fall, dass kein gültiger Testnachweis vorliegt kann der Termin nicht stattfinden. Dies geht zu Lasten des Auftragnehmers.
• Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Als Bildungsbetrieb tragen wir jedoch eine besondere Verantwortung sowohl unseren zahlreichen Teilnehmern als auch Mitarbeitern gegenüber