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Das neue GebäudeEnergieGesetz

Am 3. Juli 2020 wurde das GebäudeEnergieGesetz (GEG) vom Bundesrat gebilligt und ist damit in der Anhörung und Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium. Man kann davon ausgehen, dass das GEG im Oktober 2020 noch in Kraft tritt.

Mit den neuen GEG soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und zu einem Gesetz zusammengefasst werden. Das GEG regelt damit energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude.

Laut des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) wurde durch die Zusammenlegung der drei Regelwerke ein erster Schritt Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts gemacht. Jedoch werden vom ZDH noch weitere Maßnahmen gefordert, da durch die vielen Querverweise innerhalb des Gesetzes die Handhabung erschwert, und somit ein Hemmnis zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich befürchtet wird.

Mit dem neuen Gesetz laufen gleichzeitig einige Normen aus, auf die sich die frühere Energieeinsparverordnung EnEV bezog. Diese werden teilweise durch neue Normen ersetzt.



Was ändert sich für das Handwerk?

Das Ausstellen von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ist aktuell noch den Fachingenieuren vorbehalten. Dies soll sich nun mit dem GEG ändern. Entsprechend qualifizierte Handwerker und Handwerkerinnen dürfen künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen und in einigen Beratungssituationen tätig sein.

Des Weiteren soll nach dem GEG Energieeinsparung z.B. durch effiziente Anlagetechnik und energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz erreicht und der Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Verschiedene Verbände, wie z.B. der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks (ZVDH), bemängeln, dass die energetischen Vorgaben nicht entscheidend verschärft wurden. Dadurch würden die anvisierten Ziele zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion nicht erreicht, bzw. werden nach hinten verlagert und kommenden Generation überlassen.



Fazit

Das neue GebäudeEnergieGesetz hat Auswirkungen auf alle am Bau beteiligten Gewerke. Fachkräfte, die direkt betroffen sind, und sich vertieft in die Vorgaben des neuen GEGs einarbeiten wollen, empfehlen wir die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen, z.B. der HWK Schwaben.

Martin Melanie

Melanie Martin

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