Die Ausschüsse der HWK Schwaben



Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)      

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) sind Teil der Vollversammlung und werden von dieser gewählt. Sie dürfen allerdings nicht dem Vorstand angehören.

Der RPA besteht aus zwei Arbeitgebervertretern und einem Arbeitnehmervertreter.

Seine drei Ausschussmitglieder haben die Jahresrechnung der HWK zu prüfen und der Vollversammlung zu berichten.



Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss (BBA) besteht aus 18 Personen. Seine Mitglieder können der Vollversammlung angehören, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Im BBA sitzen sechs Arbeitgeber- und sechs Arbeitnehmervertreter, die von der Vollversammlung gewählt werden, sowie sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an. Letztere werden berufen und haben in der Regel lediglich beratende Funktion.

Über alle wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung, beispielsweise Prüfungsordnungen, ist der BBA zu unterrichten und anzuhören.