Wahlperiode 2019 - 2024Die Vollversammlung der HWK Schwaben

Für ein starkes Handwerk - dafür stehen wir



Die Vollversammlung ist das zentrale und oberste Entscheidungsgremium der HWK Schwaben. Für die fünfjährige Wahlperiode von 2019 bis 2024 übernehmen 30 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe in der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben. Sie setzen sich mit Nachdruck für die Interessen und Belange des schwäbischen Handwerks in Wirtschaft und Gesellschaft ein. Gemeinsam mit dem Hauptamt stehen sie für ein starkes Handwerk.

Auch ist die Vollversammlung ein Spiegelbild der Stärke des schwäbischen Handwerks und agiert unabhängig von den Interessen einzelner Betriebe, was wiederum ihre Neutralität garantiert. Die insgesamt 45 Mitglieder tagen zweimal im Jahr und legen die wesentlichen Richtlinien und Grundsatzentscheidungen fest. So übt die Vollversammlung das Budgetrecht aus, befasst sich mit der Festsetzung der Beiträge oder dem Erlass von Bildungsvorschriften. Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident, die beiden Vizepräsidenten, die weiteren Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.







Zwei Drittel der Vollversammlungsmitglieder sind Arbeitgebervertreter, ein Drittel sind Arbeitnehmervertreter. Jedes Vollversammlungsmitglied hat einen Stellvertreter, der im Verhinderungsfall einspringt. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung verteilen sich die 45 Sitze auf fünf Gewerbegruppen. Die jeweiligen Stellvertreter müssen der gleichen Gewerbegruppe angehören wie das ordentliche Mitglied.