Auto-Dieselfahrverbot
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Fahrverbot verunsichert Handwerker

Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil



Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil am 27.02.2018 für Kommunen mit hohen Schadstoffbelastungen den Weg geebnet, Dieselfahrzeuge künftig aus der Innenstadt aussperren zu dürfen.

Konkret heißt es in der Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts: „Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.(…) Bei Erlass dieser Maßnahme wird jedoch - wie bei allen in einen Luftreinhalteplan aufgenommenen Maßnahmen - sicherzustellen sein, dass der auch im Unionsrecht verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.“ Damit beschränkt sich das Diesel-Verkehrsverbot auf den Ausnahmefall, der genau geprüft werden muss.

Durch das Urteil wird es in Stuttgart wahrscheinlich  zu Fahrverboten kommen, jedoch nicht von heute auf morgen. Euro-5-Fahrzeuge werden frühestens ab dem 1. September 2019 aus der Innenstadt verbannt. Gleiches ist für München zu vermuten, denn auch dort wird der Jahres-Grenzwert für NOx deutlich überschritten. Dort ist jedoch erst noch zu prüfen, ob ein Dieselfahrverbot verhältnismäßig ist. Dies könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen und die Fahrverbote weiter hinauszögern. In jedem Fall soll es Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Anwohner geben.



Umweltreferent zur Situation in Augsburg



In Augsburg ist die Situation weniger angespannt. Zwar wurde auch hier der Grenzwert für den Jahresmittelwert für NOx im vergangenen Jahr wieder überschritten, jedoch nur gringfügig (44 statt 40 µg/m³). Umweltreferent Reiner Erben äußerte in einem Interview von A-TV am 27. Februar 2018, dass er nicht mit einem Dieselfahrverbot in der Umweltzone der Stadt Augsburg rechnet. Die Stadt hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen und teilweise umgesetzt, um auf anderem Wege künftig die Grenzwerte einhalten zu können. Allerdings kann ein Fahrverbot nicht vollständig ausgeschlossen werden, hier kommt es auf bundespolitische Entwicklungen an.

In Schwaben gibt es noch weitere Städte mit Luftreinhalteplänen (Lindau und Neu-Ulm), in diesen wurde jedoch in den vergangenen Jahren keine Überschreitung der Grenzwerte mehr verzeichnet. Auch in der Stadt Ulm, welche an den Regierungsbezirk Schwaben angrenzt, wurde im vergangenen Jahr keine Überschreitung verzeichnet. Daher ist auch in diesen Städten nicht von Dieselfahrverboten auszugehen.

Hier gelangen Sie zur Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts.

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