Ehrung für Diplom-IngenieureEhrenmeisterbrief

Die Verleihung erfolgt an HandwerkerInnen, die als Diplomingenieure bzw. Diplomingenieure (FH) den Nachweis

a) einer 30-jährigen selbständigen Tätigkeit im Handwerk,

b) einer 30-jährigen unselbständigen Tätigkeit in einem Handwerksbetrieb erbringen können

und das 60. Lebensjahr vollendet haben. 

An Nichthandwerker/-innen kann der Ehrenmeisterbrief verliehen werden, wenn sie sich um das Schwäbische Handwerk in hervorragender Weise verdient gemacht haben.

Antrag für HWK-Ehrungen (ha-ue_int_hwk-ehrungen.pdf)