Ehrenurkunden

Ehrenurkunde für:

  • Ehrenamtsträger
    Nach mindestens 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation, sowie als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation, kann eine Ehrenurkunde beantragt werden.

  • Förderer des Schwäbischen Handwerks
    An Freunde, Förderer und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderer Weise um das Schwäbische Handwerk verdient gemacht haben, kann diese Ehrenurkunde verliehen werden.

Anträge für Ehrenurkunden können ausschließlich gestellt werden von:

  • den Innungen
  • den Kreishandwerkerschaften
  • der HWK

Antrag für HWK-Ehrungen