Geschäftsjubiläum

Ehrung für langjährige und traditionsreiche Unternehmen

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung.

Aus diesem Grund können selbständige HandwerkerInnen (oder i.V. die Innungen und Kreishandwerkerschaften) erstmals zum 10-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde beantragen.