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PressemitteilungHandwerkskammer für Schwaben (HWK) hat Betriebe auf die DSGVO vorbereitet

Infoveranstaltungen waren ausgebucht

 

(treu) Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) in Kraft. Mit dieser Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa kommen auf die Handwerksbetriebe Veränderungen zu. Zwar orientiert sich die DSGVO strukturell und materiell-rechtlich stark am bisherigen deutschen Datenschutzrecht, dem Bundes-datenschutzgesetz (BDSG), doch müssen sich die Unternehmen auf weitere Informations- und Dokumentationspflichten einstellen. Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der HWK Schwaben sagt dazu: „Betriebe, die aktuell beim Datenschutz gut aufgestellt sind, haben eher geringe Änderungen in Form zusätzlicher Dokumentation vorzunehmen. Wenn aber die Firmen das Thema bislang nicht so genau genommen haben, empfehlen wir rasch nachzubessern.“ Im Mittelpunkt der DSGVO stehen personenbezogene Daten, deren Verwendung  von den Firmen genau dokumentiert werden muss. So können beispielsweise Kunden ab sofort Auskunft darüber verlangen, was mit ihren Daten im jeweiligen Unternehmen geschieht. Die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) hat zu diesem Themenfeld eine Reihe von Informationsveranstaltungen in ganz Schwaben durchgeführt, sie informiert auch auf ihrer Homepage www.hwk-schwaben.de/dsgvo ausführlich zum Thema und bietet mit einem eigenen Berater kompetente Unterstützung an. Von der Verabschiedung des Gesetzes bis zum Inkrafttreten hatten die Unternehmen zwei Jahre Zeit sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Kritisch sieht Wagner allerdings die Verhältnismäßigkeit des neuen Gesetzes: „Hier werden KMUs und Globalplayer wie Facebook und Google über einen Kamm geschoren. Das ist nicht praxisgerecht und hier fordern wir einfach mehr Augenmaß.“

 

Leitfaden für Handwerker



Damit sich die schwäbischen Handwerksbetriebe gut auf die Veränderungen einstellen konnten, hat die HWK Schwaben einen Leitfaden für Handwerker erstellt. Wenn sich ein Unternehmer nicht sicher ist, kann er online einen Quickcheck durchführen und so die eigene Datenschutz-Situation besser einschätzen. Darüber hinaus findet der Handwerksbetrieb auch eine umfassende Broschüre des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Informationen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht und ein umfangreiches Angebot an Mustererklärungen und kompakten Dokumenten. Darüber hinaus bietet die HWK Schwaben am 14. Juni 2018 im Servicezentrum der Handwerkskammer in Augsburg eine zusätzliche Informationsveranstaltung.

„Wir haben unseren Betrieben ein umfangreiches Informationsangebot unterbreitet“, stellt Hauptgeschäftsführer Wagner fest „und die HWK-Beratung steht natürlich für die persönliche Information zur Verfügung.“ Wagner befürchtet nicht, dass die Handwerksunternehmen nun innerhalb kurzer Zeit mit Überprüfungen rechnen müssen, rät aber, die DSGVO ernst zu nehmen und die vorgeschriebenen Anpassungen vorzunehmen. „Die Handwerksbetriebe haben momentan volle Auftragsbücher und vielfach weder Zeit noch Nerven sich auf diese gesetzlichen  Neuerungen zu konzentrieren. Dennoch rate ich dringend die neuen Regelungen zügig umzusetzen.“

 

Handwerk setzt sich für kleinere und mittlere Betriebe (KMU) ein



Obwohl die Europäische Kommission den für Deutschland hilfreichen Weg der Orientierung am deutschen Recht gewählt hat, haben sich die Organisationen des Handwerks von Beginn an intensiv dafür eingesetzt, die Reform für eine Modernisierung und vor allem für eine Flexibilisierung des Rechts zu nutzen. Dabei stand im Mittelpunkt, die formalen Anforderungen insbesondere für KMU anzupassen. Dies ist an zahlreichen Stellen gelungen.

Im Ergebnis konnte folgendes erreicht werden:

 

  • Handwerksbetriebe dürfen grundsätzlich für sämtliche im Handwerk praxisrelevanten Angelegenheiten Daten nutzen, ohne hierfür eine Einwilligung einholen zu müssen (z.B. auch Werbung an Kunden).
  • Die Datennutzung auf gesetzlicher Grundlage reicht weiter als bisher und erspart Betrieben den einschränkenden Formalismus der Einwilligung.
  • Sollten Einwilligungen im Einzelfall dennoch erforderlich sein, können sie – anders als bislang – auch mündlich erklärt werden. Die Schriftform ist aber wegen der Nachweisbarkeit weiter empfohlen.
  • Die Vorschriften zum Datenschutzbeauftragten bleiben unverändert, so dass – wie bisher – nur ein Bruchteil von Handwerksbetrieben einen Datenschutzbeauftragten benötigen.


Trotz dieser Erleichterungen für die kleineren und mittleren Betriebe, stehen gerade Firmen, die bislang noch wenig in Richtung Datenschutz unternommen haben, vor Herausforderungen. So müssen sie die internen Prozesse in einem Verarbeitungsverzeichnis dokumentieren und Informationen ihren Kunden zur Verfügung stellen, die dokumentieren, welche ihrer Daten für welche Zwecke gespeichert werden. Ebenso sollte die Datenschutzerklärung auf der Unternehmens-Homepage auf dem neuesten Stand sein. Wichtig ist auch darauf zu achten, in welcher Form Dienstleister (z. b. IT-Firmen, die Wartungen an der Hardware eines Betriebes vornehmen) in die Auftragsdatenverarbeitung eingebunden sind und ob es mit diesen Partnern entsprechende Verträge braucht.

 

 

Weitere Infos:

www.hwk-schwaben.de/dsgvo

Telefonische HWK-Beratung für Handwerksunternehmen unter Tel. 0821 3259-1516

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Sascha Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1220

Fax 0821 3259-1207

sascha.schneider--at--hwk-schwaben.de