Emobilität Tankstelle
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Jetzt schnell handeln: Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksbetriebe

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Handwerksbetriebe, die ihre Firmenflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen möchten, können noch bis zum 14. September 2020 Fördermittel beantragen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge (Windhundverfahren). Als Grundlage für die Feststellung der Reihenfolge ist die fortlaufende Kennung des elektronischen Antragssystems easy-Online ausschlaggebend.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie hier.

Fragen zur Antragstellung können direkt an den Projektträger Jülich (PtJ) gerichtet werden:  Tel. 030 20199 3500,  Email: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de.

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Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1567

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susanne.sadremoghaddam--at--hwk-schwaben.de