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Kurz notiert

Reform der Berufsbildung in Kraft getreten

Das Gesetz zur Modernisierung der Berufsbildung ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Das Paket sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, u. a.

  • die ergänzenden Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ für den Meister und „Master Professional“ für den Geprüften Betriebswirt,
  • eine Mindestausbildungsvergütung,
  • Erleichterungen im Prüfungswesen sowie
  • Regelungen zur Freistellung von Auszubildenden an Berufsschultagen und vor Prüfungen.

Das Handwerk befürwortet die neuen Abschlussbezeichnungen als Beitrag zu mehr Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie die Erleichterungen im Prüfungswesen. Die Mindestausbildungsvergütung wird die schwäbischen Betriebe kaum betreffen. Die erweiterten Freistellungsregelungen kritisiert das Handwerk. Die bayerischen Handwerkskammern erarbeiten derzeit die Umsetzung der Neuregelungen und ein Beratungsangebot für die Betriebe. Über die Ergebnisse wird Sie die HWK schnellstmöglich informieren.



Meisterpflicht in 12 Gewerken wieder eingeführt

Noch vor Weihnachten hat der Bundesrat dem Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken zugestimmt. So kann es nun in Kraft treten. Die Politik setzt damit ein Zeichen für mehr Ausbildung und Verbraucherschutz im Handwerk, wofür sich die Handwerksorganisation jahrelang eingesetzt hat. Dieser Erfolg muss ein Einstieg sein, perspektivisch in weiteren Gewerken die Meisterpflicht wieder einzuführen.



Belegausgabepflicht weiterhin in der Kritik

Mit dem zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen soll Steuerhinterziehung eingedämmt werden. Es sieht vor, dass elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet werden müssen. Die Kassen können aber noch bis Ende September 2020 umgerüstet werden. Seit 1. Januar gültig ist jedoch die Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Das Gesetz sieht hiervon Ausnahmen für Betriebe vor, die Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkaufen. Allerdings werden Anträge auf Befreiung meist nicht genehmigt. Das Handwerk fordert daher dringend, dass Betriebe dann von der Belegausgabepflicht befreit werden, wenn sie eine TSE nachweisen. Der Entwurf der FDP für ein Änderungsgesetz geht in die gleiche Richtung. Auch aus der Union gibt es dahingehende Vorschläge. Das Handwerk wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass viel mehr Betriebe als bisher von der Ausnahme profitieren können.



Energetische Gebäudesanierung endlich gefördert

Bundestag und Bundesrat haben sich noch kurz vor Weihnachten auf das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht geeinigt. Damit können seit Anfang Januar auch energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich gefördert werden. Das Handwerk hat dies lange gefordert. Laut beschlossenem Gesetz sind nun auch Energieberatungskosten förderfähig – zu 50 Prozent. Über diese Einigung hinaus haben die Verhandlungen auch eine höhere CO2-Bepreisung und im Gegenzug eine höhere Entlastung bei der EEG-Umlage ergeben. Hierzu wird ein eigenes Gesetzgebungsverfahren stattfinden, das das Handwerk kritisch begleiten wird.



Ausgeweitete LKW-Maut auf 3,5 bis 7,5 Tonnen vorerst abgewendet

Deutschland hat im EU-Verkehrsministerrat eine ausgeweitete LKW-Maut auf 3,5 bis 7,5 Tonnen gegen den Willen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments vorerst gestoppt. Damit kommen zunächst keine weiteren Belastungen auf das Handwerk zu. Das Handwerk hatte sich gegen die Pläne von Kommission und Parlament ausgesprochen, da die mittelschweren Handwerkerfahrzeuge nicht primär für den Straßenverschleiß verantwortlich sind und das Handwerk seine Transporte auch nicht auf die Schiene verlagern kann.



Ausnahmen bei Tachographen-Pflicht bestätigt oder ausgeweitet

EU-Kommission, Europäisches Parlament und EU-Ministerrat haben sich auf die künftigen Regelungen zur Tachographen-Pflicht geeinigt. Danach bleiben Handwerkerfahrzeuge bis 3,5 Tonnen weiterhin davon ausgenommen. Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind dann weiterhin von der Tachographen-Pflicht entbunden, wenn sie in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort unterwegs sind. Neu ist eine Ausnahme für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 44 Tonnen von Bauunternehmen, wenn das Lenken der Fahrzeuge nicht die Haupttätigkeit der Fahrer ist. Den Kompromiss müssen nun noch das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat bestätigen. Das Handwerk hatte sich dafür eingesetzt, die bestehenden Ausnahmen zu bewahren oder auszuweiten.



Flächenverbrauch in Bayern künftig eingeschränkt

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass bis 2030 für Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbebau nicht mehr als 5 Hektar Fläche pro Tag zusätzlich verbraucht werden sollen. Diese Richtgröße hat die Staatsregierung in den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes aufgenommen. Das Handwerk sieht den Richtwert kritisch und lehnt weitergehende Forderungen nach starren Grenzwerten ab. Stattdessen können Anreize eher dazu dienen, den Flächenverbrauch einzudämmen und gleichzeitig dem Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in Bayern Rechnung zu tragen. Das Handwerk braucht auch künftig ausreichende und bezahlbare Grundstücke, damit es weiter wachsen kann. Der Gesetzentwurf muss noch im Landtag beraten und beschlossen werden.



Betriebe im Fotografenhandwerk durch Gesetzentwurf gefährdet

Mit einem Gesetzentwurf will das Bundesinnenministerium die Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen stärken. Danach sollten Fotos künftig nur noch unter Aufsicht der Passbehörden aufgenommen und direkt von dort digital in den Produktionsprozess von Personalausweisen und Reisepässen eingespeist werden. Damit sollten Fotos nicht mehr manipuliert werden können. Dieser Vorschlag hätte jedoch die Existenz vieler Betriebe im Fotografenhandwerk gefährdet. Das Handwerk hat dies scharf kritisiert. Daraufhin erklärte sich nun Bundesinnenminister Seehofer bereit, unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig Fotos von Berufsfotografen zuzulassen. Das Handwerk wird sich konstruktiv in den Prozess einbringen, auf welche Weise künftig die angestrebten Sicherheitsstandards eingehalten werden können, ohne Berufsfotografen die Existenzgrundlage zu entziehen.

Joachim Schneider

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