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Kurz notiert



Fachkräfteeinwanderung

Der Bundestag hat mit der Beratung der Entwürfe für das Fachkräfteeinwanderungs- und das Duldungsgesetz begonnen. In Kraft treten sollen sie Anfang kommenden Jahres. Vor allem beruflich Qualifizierte sollen künftig leichter ins Land kommen können, um Fachkräfteengpässe zu mindern. Das Handwerk setzt sich dafür ein, dass beide Entwürfe nicht verwässert und zügig beschlossen werden.



Abmahnmissbrauch

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen verständigt. Unter anderem soll es Anwälten erschwert werden, Betriebe schon für kleine Verstöße im Datenschutz zu belangen. Das Handwerk befürwortet den Entwurf, setzt sich aber auch dafür ein, dass beispielsweise Innungen ihre Befugnis zur Abmahnung behalten können.



Grundsteuer

Die Bundesregierung hat sich immer noch nicht auf einen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform geeinigt. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium hält an einem wertabhängigen Modell fest, während Bayern weiter auf ein bürokratiearmes Flächenmodell setzt. Dafür tritt auch das Handwerk ein. Im Gespräch ist nun ein Kompromiss, nach dem die Länder von den bundeseinheitlichen Vorgaben abweichen können. Bayern könnte so sein Flächenmodell doch noch einführen.



Meisterpflicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat alle Gewerke ohne Meisterpflicht um eine Stellungnahme zu deren (Wieder-)Einführung gebeten. Auf dieser Grundlage soll ein Gesetz erarbeitet werden, das im Januar 2020 in Kraft treten kann. So soll das Meisterprinzip wie das Handwerk insgesamt gestärkt werden. Das Handwerk befürwortet diesen Ansatz.



Bürokratieentlastung

Im Koalitionsausschuss haben sich Union und SPD auf Grundzüge des im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieentlastungsgesetzes III verständigt. Danach sollen kleine und mittelständische Unternehmen um mindestens eine Milliarde Euro entlastet werden. Das Handwerk wird eigene Vorschläge einbringen und drängt auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess.



Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass künftig Unternehmen die Arbeitszeiten von Beschäftigten systematisch und vollumfänglich erfassen müssen. Arbeitnehmerrechte sollen so besser gewahrt werden. Nun muss die Entscheidung in nationales Recht überführt werden. Das Handwerk wird darauf hinwirken, negative Folgen für die Betriebe abzuwenden.



Joachim Schneider

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