Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Kurz notiert

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, womit ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag vollständig und für weitere 6,5 Prozent teilweise abgeschafft werden soll. Dass der Solidaritätszuschlag nicht vollständig entfallen soll, gilt als verfassungsrechtlich problematisch. So könnte mit dem Ende des Jahres 2019 auslaufenden Solidarpakt II zur Finanzierung der deutschen Einheit die Begründung für diese zweckgebundene Sonderabgabe entfallen sein. Auch die Ungleichbehandlung der Steuerzahler könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Handwerk setzt sich auch deshalb dafür ein, dass der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft wird.



Bürokratieentlastungsgesetz III

Die Wirtschaft soll jährlich um gut eine Milliarde Euro an Bürokratiekosten entlastet werden. Das sieht der Entwurf des lang erwarteten Bürokratieentlastungsgesetzes III vor, den die Bundesregierung nun beschlossen hat. Der Entwurf enthält 14 Einzelmaßnahmen, darunter die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und kürzere Aufbewahrungsfristen für elektronisch gespeicherte Steuerunterlagen. Das Maßnahmenpaket fällt insgesamt sehr kleinteilig aus und erfüllt nicht die Erwartungen des Handwerks nach einer deutlichen und spürbaren Entlastung – gerade kleiner und mittlerer Betriebe. Hier müssen weitere Schritte folgen.



Mittelstandsstrategie von Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Wertschätzung, Stärkung, Entlastung“ vorgelegt. Es sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, mit denen der Mittelstand von Steuern, Abgaben und Bürokratie entlastet werden soll. Das Handwerk befürwortet das Vorhaben ausdrücklich und drängt auf dessen möglichst umfassende und rasche Umsetzung.

 

Flächensparoffensive in Bayern

Die Staatsregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem der Flächenverbrauch in Bayern eingedämmt werden soll. Die Regierung strebt schrittweise an, dass bis spätestens zum Jahr 2030 pro Tag nur noch maximal 5 Hektar bisher unbebaute Fläche im Außenbereich von Gemeinden und Städten für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verstärkt unbebaute Grundstücke und leerstehende Gebäude im Innenbereich der Orte genutzt sowie Gebäudeaufstockungen und Nachverdichtungen erleichtert werden. Zudem soll die Lockerung des Anbindegebots rückgängig gemacht werden. Ziel ist es, Gewerbeansiedlungen in den Außenbereichen von Ortschaften einzudämmen. Das Handwerk befürwortet die Maßnahmen der Staatsregierung, da sie flexibel den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen sowie die Ortskerne und damit die dortigen Betriebe stärken. Besonders die Rücknahme des gelockerten Anbindegebots ist ein Erfolg für das Handwerk.

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de