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Kurz notiert

Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten

Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit können beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU in Deutschland arbeiten, wenn sie ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, einen Arbeitsplatz vorweisen und ausreichend deutsch sprechen. Auch ohne einen festen Arbeitsplatz ist ein Aufenthalt in Deutschland von bis zu sechs Monaten möglich, um eine Stelle zu finden. Voraussetzung dafür ist, dass Einreisende ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Um Praxiserfahrungen zu sammeln, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit ein Pilotprojekt gestartet, um Fachkräfte aus Bosnien anzuwerben.



Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen können bestehen bleiben

Der EU-Finanzministerrat hat vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen beschlossen. Damit können EU-Staaten Kleinunternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreien, wenn sie einen Jahresumsatz von maximal 85.000 Euro erwirtschaften. Damit können die Grenzwerte in Deutschland beibehalten werden. Der Grenzwert für das vergangene Kalenderjahr lag bisher bei 17.500 Euro. Mit dem bereits beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetz III steigt dieser Wert ab 2020 auf 22.000 Euro. Für das laufende Kalenderjahr darf der erwartete Umsatz 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Handwerk hatte sich gegen eine weitere Lockerung der Grenzwerte ausgesprochen, um noch größere Wettbewerbsverzerrungen als bisher zu vermeiden.



Vorschläge des Koalitionsausschusses zur Steuerpolitik nicht ausreichend

Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss unter anderem auf Steuerentlastungen für die Wirtschaft geeinigt. Das Handwerk befürwortet grundsätzlich die Vorschläge, Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter und die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer zu verbessern. Die neue Wahlmöglichkeit für Personengesellschaften, sich nach der Körperschaftsteuer statt nach der Einkommensteuer besteuern zu lassen, könnte zwar diese Betriebe entlasten. Das Körperschaftsteuergesetz ist jedoch ziemlich komplex. Daher hält das Handwerk eine mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung der Regelungen im Einkommensteuergesetz für sinnvoller, womit Personengesellschaften einbehaltene Gewinne ermäßigt besteuern lassen können. Darüber hinaus hätte sich das Handwerk eine umfassende Unternehmenssteuerreform mit niedrigeren Steuersätzen gewünscht. Denn andere Industrienationen haben bereits ihre Steuern gesenkt. Deutschland wird damit immer mehr zum Hochsteuerland. Das Handwerk wird daher auf weitergehende Maßnahmen drängen.



KMU im Fokus der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat ein Strategiepapier mit Maßnahmen vorgelegt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen und entlasten sollen. Konkret will die Kommission den Betrieben beim Übergang zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung helfen. Zudem sollen die Unternehmen von Bürokratie befreit werden und breiter angelegte Finanzierungsmöglichkeiten bekommen. Ein gestärkter EU-KMU-Beauftragter soll die Maßnahmen koordinieren. Mit ihrer KMU-Strategie erkennt die EU-Kommission, wie relevant KMU für die Wirtschaft sind und auf welchen Feldern die EU sie mehr unterstützen und entlasten kann. Für einige der Maßnahmen ist allerdings noch unklar, was sie konkret umfassen sollen sowie ob und wenn ja, wie sie umgesetzt werden können – auch was die zu beteiligenden EU-Akteure und ihre Interessen betrifft. Das Handwerk wird in der Diskussion über das Papier deutlich machen, dass die Maßnahmen zum einen tatsächlich die Betriebe bestmöglich unterstützen und entlasten sowie zum anderen schnell auf den Weg gebracht werden müssen.



HWK nimmt Kontakt mit gewählten Landräten und Oberbürgermeistern auf

Zur Kommunalwahl am 15. März sind neun Bewerber im ersten Wahlgang als Landrat oder Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt gewählt worden. In drei Landkreisen und kreisfreien Städten müssen sich die Bestplatzierten einer Stichwahl stellen. Die HWK Schwaben hat den bereits gewählten Kandidaten zur Wahl gratuliert, die aus Handwerkssicht relevanten politischen Themen benannt und einen Austausch darüber in der neuen Wahlperiode angeboten.



Handwerk legt Vorschläge zum Bürokratieabbau vor

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte den Bürokratieabbau zu seinem Schwerpunktthema im vergangenen Jahr erklärt. Über den ganzen Zeitraum hinweg hat der ZDH zusammen mit den Kammern – darunter auch die HWK Schwaben – in einem regen Austausch mit den Betrieben unverhältnismäßige bürokratische Lasten ermittelt. Das Ergebnis ist ein Forderungskatalog mit 52 konkreten Vorschlägen, wie die Betriebe entlastet werden können. Diese wird das Handwerk nun in den politischen Prozess einbringen.

Joachim Schneider

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