PressemitteilungMetzgereien ohne EU-Zulassung droht das Aus

(sko, 30.3.2009)  Nur EU-zugelassene Metzgereien können an Silvester 2009 die Korken knallen lassen. Denn der 31. Dezember 2009 ist für die rund 800 Metzgereien in Schwaben ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Stichtag müssen Fleischereien, die in ihren Werkstätten selbst schlachten oder mindestens ein Drittel ihrer Gesamtproduktion "verbringen" im Rahmen der EU-Verordnung des Fleisch Hygienepaketes zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Produktion sofort verboten. Grundsätzlich müssen diese Zulassung alle Betriebe vorweisen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und verarbeiten.

"Zugelassen" heißt: Nach einer Betriebsprüfung erhält der Betrieb in Form eines Bescheids der Regierung die Erlaubnis, zulassungspflichtige Tätigkeiten auszuführen. Die Zulassungspflicht gilt für alle Betriebe, die schlachten, die Fleisch selbst zerlegen und verarbeiten und bei denen mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge, die Produktionsstätte verlässt, um beispielsweise in Filialen, bei Vereinsfesten u.ä. verkauft zu werden. Nach dem 31. Dezember 2009 darf ein Betrieb ohne Zertifizierung keine zulassungsflichtigen Tätigkeiten mehr ausführen.

Nur 12 Prozent in Schwaben zugelassen
Bisher haben nur etwa 85 schwäbische Metzger diese Zulassung erworben. Weit über 80 Prozent fehlt sie also. Es wird daher höchste Zeit, sich um die Zulassung zu kümmern, denn der Vorgang kann lange dauern und ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der Antragsstellung, sondern die offizielle Erteilung der Zulassung. Die Übergangsfrist betrug vier Jahre.

Veterinärämter sind zuständig
So gestaltet sich das Verfahren: Zulassungsbehörde ist die Regierung von Schwaben. Die Kreiserwaltungsbehörden nehmen die Anträge auf Zulassung entgegen. Die Veterinäre der Landkreise und der Kreisfreien Städte sind die Ansprechpartner für die Metzger. Sie besichtigen die Betriebe und beraten sie als "Service" vor Ort, wie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden können. Anschließend leiten sie den Antrag mit einer Stellungnahme an die Regierung weiter. Damit ist einerseits die bestmögliche Beratung vor Ort möglich, andererseits gewährleistet die Zuständigkeit der Regierung eine Bayern weit einheitliche Handhabung. Das Verfahren ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Berufsverbänden (Fleischerverband Bayern und Bayerischer Bauernverband) abgestimmt. Beratung gibt es über die Innungen sowie den Fleischerverband Bayern.


 Interview mit Hans-Peter Rauch, Metzgermeister und Vorstandsmitglied der HWK Schwaben aus Kempten