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Jan Becke

InformationGewerbeabfallverordnung: Software für Handwerker

Was ist neu?

Ziel der in Kraft getretenen Verordnung ist die Anpassung an die 5-stufige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und damit auch, höhere Recyclingquoten zu erreichen. Dazu wurden neue Abfallfraktionen definiert, die künftig getrennt zu halten sind. Außerdem werden umfangreiche Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer des Abfalls gefordert.

 

Gewerbliche Siedlungsabfälle:

Zu den bisher bereits getrennt zu haltenden gewerblichen Siedlungsabfällen kommen nun noch die Abfallfraktionen Holz und Textilien dazu. Die Getrennthaltung ist außerdem zu dokumentieren, beispielsweise über Fotos, Wiegescheine oder Lagepläne.

 

Bau- und Abbruchabfälle:

Zu den bisher bereits getrennt zu haltenden Abfällen müssen künftig zusätzlich Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis getrennt gesammelt werden. Damit werden auf Baustellen bis zu 10 verschiedene Behältersysteme notwendig. Jede Baustelle, auf der eine Abfallmenge von mehr als 10 Kubikmeter anfällt, ist einzeln zu dokumentieren.

 

Ausnahmen:

Ist eine Getrennthaltung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, kann von der Trennung abgewichen werden. Die Abweichung ist allerdings ebenfalls zu dokumentieren und zu begründen.

 

Hilfen für Handwerksbetriebe:

Kostenfreie Dokumentationshilfen für Handwerksbetriebe erhalten Sie bei der Umweltberatung Ihrer Handwerkskammer. Außerdem bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine spezielle Software an, welche Sie bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten unterstützt. Relevante Daten und Dokumente können erfasst und eine Zusammenfassung für die Behörden erstellt werden.

Alle Informationen und den Downloadlink zur Software finden Sie hier: ZDH Gewerbeabfallverordnung



Den vollständigen Verordnungstext finden Sie im Downloadbereich.

Gerne informiert Sie unsere Unternehmensberaterin Frau Melanie Martin über den aktuellen Stand der Dinge.

Martin Melanie

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