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Finanzielle Mehrbelastungen und Bürokratrie vermeiden



Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Endes dieses Jahres reformiert werden. Für die administrative Umsetzung des neuen Gesetzes durch die zuständige Finanzverwaltung gilt eine Frist bis längstens Ende 2024. Die Grundsteuer bringt den Städten und Gemeinden jährlich 14 Milliarden Euro ein und ist für die Kommunen daher eine wichtige Einnahmequelle.



Das fordert das Handwerk:

  • ­Keine höhere finanzielle Belastung für Unternehmen
    Zwar hat die Politik versprochen, dass die Reform der Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden soll. Die Kommunen dürfen die Reform also nicht dazu nutzen, mehr Steuern als bisher zu erheben. Allerdings ist damit noch nicht sichergestellt, dass gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude nicht generell höher belastet werden. Das Handwerk setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass es zu keiner Belastungsverschiebung zuungunsten von Unternehmen kommt.

  • Bürokratiearme und möglichst einfache Umsetzung
    Unternehmen dürfen bei der Bewertung ihres Grundstücks oder Gebäudes nicht durch zu komplexe und damit zeitaufwendige oder streitanfällige Anforderungen zusätzlich belastet werden.


Nach Ansicht des Handwerks lassen sich diese Anforderungen am besten durch ein wertunabhängiges Grundsteuermodell umsetzen, das lediglich die Größe der Grundstücke bzw. der Gebäude als Bemessungsgrundlage heranzieht. Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz Anfang Februar vorlegte wertabhängige Modell lehnt das Handwerk als viel zu aufwendig ab. In einem Eckpunktepapier, auf das sich Bund und Länder verständigt haben, sollen die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Bis Ostern will Scholz einen Gesetzentwurf vorlegen.

Das Handwerk wird sich für weitere Verbesserungen für Unternehmen einsetzen.

Kohler_Baerbel

Dipl. oec. Bärbl Kohler

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