AchtungWarnung an alle Handwerksbetriebe!

Wie der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) einige Mitgliedsbetriebe berichten, wurden in letzter Zeit verstärkt, telefonisch angeblich „neue" aushängepflichtige Gesetzestexte angeboten.

Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin der Handwerkskammer aus und wies in diesem Zusammenhang auf die Pflicht zum Aushang hin. Sie machte gleichzeitig ein Angebot über 69,90 Euro. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte die vermeintliche Mitarbeiterin der HWK bei entsprechenden Kontrollen 250 Euro Strafe an. Einige der Angerufenen bestellten darauf hin den „Pflichtaushang".

Wenige Tage später kam ein Päckchen per Nachnahme. Der angekündigte „Auszug aus dem Handwerkerschutzgesetz" war lediglich eine Kopie mit absolut sinnlosem Inhalt in einem minderwertigen Bilderrahmen. Dem Paket war keine Rechnung beigelegt, auch ein Absender war nicht angegeben, so dass der Weg des Geldes nicht nachvollzogen werden kann.

Die Handwerkskammer für Schwaben warnt vor solch dubiosen Angeboten und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass von der HWK telefonisch keine kostenpflichtigen Leistungen angeboten werden.

Für weitere Auskünfte wenden sich Handwerksunternehmen bitte an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer unter Tel. 0821 3259-1225 oder -1231.