Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe können ab sofort mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mittelständler können die Innovationsgutscheine für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen einsetzen. „Damit wollen wir in erster Linie den Zugang von kleinen Unternehmen zu anerkannten Forschungseinrichtungen erleichtern und ihrem Offenheit gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung weiter stärken", erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. Der Freistaat Bayern unterstützt Betriebe mit bis zu 7.500 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent bei Machbarkeitsstudien und der Entwicklung neuer Ideen bis zur Marktreife.
Damit können wir die Unternehmen fit für die Herausforderungen der Zukunft machen", so Zeil. Das Programm läuft ab Juni für zunächst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Anträge können von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu zehn Millionen Euro gestellt werden. Anträge für Innovationsgutscheine können bei der Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg gestellt werden. Die Technologie- und Innovationsberatungsstellen der Handwerkskammer für Schwaben unterstützen Sie bei Partnersuche, Begründung und Beantragung.
Kontakt: Alfred Kailing
Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich. Video zum 100-sten Innvoationsgutschein
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