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Ausnahmebewilligung / AusübungsberechtigungAusnahmegenehmigung

Selbständigkeit ohne Meister?

Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen zu können, benötigen Sie grundsätzlich die enstprechende Meisterprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber vielleicht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 a oder § 7 b Handwerksordnung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem jeweiligen Handwerk zu beantragen.

Wir erläutern Ihnen die einzelnen Verfahren gerne ausführlich. Setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung.

Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch im nachfolgenden Downloadbereich.

Langer Dina

Ass. jur. Dina Langer

Teamleitung Handwerksrolle

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821-3259-1211

Fax 0821-3259-21211

dina.langer--at--hwk-schwaben.de

Ass. jur. Robert Liedtke

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1258

Fax 0821 3259-21258

robert.liedtke--at--hwk-schwaben.de