Bauvertragsrecht und VOB/B
Wissen Sie was das private Baurecht regelt?
Dem Bauvertragsrecht liegt grundsätzlich das gesetzliche Werkvertragsrecht des
BGB zugrunde.
Falls wirksam vereinbart, sind vornehmlich die Bestimmungen der VOB/B
anzuwenden.
Welche Gestaltungsspielräume bestehen und welche Vorgehensweise ist sinnvoll?
Informieren Sie sich zu folgenden Themen:
● Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung
● Leistungspflichten
● Leistungsstörungen
● Vergütungssicherung
● Durchsetzung von Werklohnforderungen
online seit 17. Apr 2007, aktualisiert am 09. Dez 2011
Ansprechpartner

Ass.jur. Wolfgang Gackowski
Unternehmensberater
Tel. 0821 3259-1214
Fax 0821 3259-1286
wgackowski@hwk-schwaben.deE-Mail
wgackowski@hwk-schwaben.de

Ass.jur. Angela Rundt
Unternehmens-Beraterin
Tel. 0821 3259-1231
Fax 0821 3259-1286
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