Bauvertragsrecht und VOB/B

Wissen Sie was das private Baurecht regelt?

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Dem Bauvertragsrecht liegt grundsätzlich das gesetzliche Werkvertragsrecht des
BGB zugrunde.

Falls wirksam vereinbart, sind vornehmlich die Bestimmungen der VOB/B
anzuwenden.







Welche Gestaltungsspielräume bestehen und welche Vorgehensweise ist sinnvoll?
Informieren Sie sich zu folgenden Themen:

Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung
Leistungspflichten
Leistungsstörungen
Vergütungssicherung
Durchsetzung von Werklohnforderungen


online seit 17. Apr 2007, aktualisiert am 09. Dez 2011

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