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Die Vollversammlung

Die Vollversammlung, die zurecht auch als das "schwäbische Handwerkerparlament" bezeichnet wird, ist das zentrale Entscheidungsgremium und Herzstück des schwäbischen Handwerks. Ihr gehören 45 Mitglieder an, davon zwei Drittel Arbeitgeber (=30) und ein Drittel Arbeitnehmer (=15). Jedes Mitglied  hat einen Stellvertreter, der diesen im Verhinderungsfalle vertritt. In der Satzung der Handwerkskammer ist - entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Region - festgelegt, wie viele Vertreter im Einzelnen den jeweiligen Gewerken und Handwerksberufen zugehören. Somit ist sichergestellt, dass alle Berufsgruppen gehört werden und ihren Einfluss in diesem Gremium geltend machen können. Von Handwerkern für Handwerker sozusagen.

In zwei großen Sitzungen pro Jahr legt die Vollversammlung die Rahmenbedingungen für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr fest. Das schwäbische Handwerkerparlament ist auf fünf Jahre gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung in der Anlage C der Handwerksordnung und basiert auf einer Listenwahl.

Arbeitnehmer zu einem Drittel in den Gremien vertreten
Die Mitarbeiter in den Handwerksbetrieben genießen einen besonderen Stellenwert. Dieser kommt speziell in der durchgängigen Drittel-Besetzung aller ehrenamtlichen Gremien im Handwerk zum Ausdruck. Präsidium, Vorstand, Vollversammlung und Ausschüsse sind im Handwerk immer mit ein Drittel Arbeitnehmern besetzt. Sie wissen um die Anliegen ihrer Kollegen und treten auch für deren Interessen ein. In der Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft ist dies eine einmalige Verfahrensweise.

Vollversammlung hat Richtlinienkompetenz
Die Delegiertenversammlung befasst sich mit Fragen und Themenstellungen von weitreichender und grundsätzlicher Bedeutung für das Handwerk in Schwaben. Sie bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Dazu gehören insbesondere der Kammerhaushalt, die Festsetzung der Beiträge, der Erlass von Bildungsvorschriften, die Änderung der Satzung, die Wahl des Hauptgeschäftsführers und seines Stellvertreters oder der Beschluss über Beteiligungen.

Um allen Verpflichtungen aus dem Tagesgeschäft und der strategischen Vorbereitung der Vollversammlung gerecht werden zu können, bedarf es zudem weiterer kleinerer Gremien. Deshalb werden aus der Mitte der Vollversammlung Präsidium und Vorstand für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.

Alle Handwerksgruppen sind gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung im Vollversammlungsgremium präsent. Je mehr Betriebe und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche, desto mehr Vertreter finden sich im Vollversammlungsgremium. Insgesamt verteilen sich die 45 Delegierten auf acht Gewerbegruppen. Innerhalb dieser Gewerbegruppen ist genau festgelegt, wie viele Arbeitgeber- und wie viele Arbeitnehmervertreter aus der jeweiligen Gruppe kommen müssen.

 Gewerbegruppen   Zahl der
Mandate
 Bau- und Ausbaugewerbe  9
 Elektro- und Metallgewerbe  14
 Holzgewerbe 4
 Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 2
 Nahrungsmittelgewerbe 3
 Gewerbe für Gesundheits- und Köperpflege
 sowei chemische und Reinigungsberufe
 6
 Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe 2
 Handwerksähnliche Gruppe 5
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