Hier finden Sie dieTeilnahmebedingungen für unsere Kurse und Seminare

1         Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch Handwerkskammer für Schwaben als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer für Schwaben jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

2         Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.

3         Gebühren / Entgelte
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.

4         Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

5         Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegen­über dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist)  bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von

  • 50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
  • 30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
  • 15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden

verlangen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

6             Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.  Bei berufs­begleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

7         Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebüh­ren/ Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatz­ansprüche, sind ausgeschlossen.

8     Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu verviel­fältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

9     Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

10      Hausordnung / Internatsordnung (optional)
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.

11         Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangs­entgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die  Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.

12      Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13     Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebe­din­gungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Politologe M.A. Rainer Hüls
Hauptabteilungsleiter Weiterbildung

Tel. 0821 3259-1360
Fax 0821 3259-2-1360
rhuels@hwk-schwaben.deE-Mail
rhuels@hwk-schwaben.de

Seite aktualisiert am 22. November 2011online seit 09. November 2005

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