Bildung und Strompreise: HWK bleibt dran
Die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) hat ihre Gespräche mit Abgeordneten zu mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der beruflichen Bildung und bei den Strompreisen Ende März fortgesetzt. Zunächst waren die Landtagsabgeordneten Johannes Hintersberger und Andreas Jäckel in der HWK zu Gast. Diesem Termin folgte ein Online-Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Volker Ullrich.
Hightech-Agenda für berufliche Bildung gefordert
HWK-Präsident Hans-Peter Rauch kritisierte im Gespräch mit den beiden Landtagsabgeordneten, dass die berufliche Bildung noch längst nicht gleichwertig finanziert werde wie die akademische Bildung: „Wenn es die Politik ernst meint mit der Gleichwertigkeit, dann muss es neben der Hightech-Agenda für Hochschulen und Wissenschaft auch eine Hightech-Agenda für die berufliche Bildung in Bayern geben – konkret: einen Zukunftsfonds mit zusätzlich 40 Millionen Euro in fünf Jahren für unsere Bildungszentren. Außerdem müssen Bund und Freistaat endlich ihre Zusage einlösen, dass sie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung mit je einem Drittel finanzieren. Derzeit erreichen sie nur gut ein Viertel. Und wir fordern, dass der Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro erhöht wird. Die Haushaltsmittel dafür dürfen nicht gekürzt werden.“
HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner wiederholte diese Positionen im Austausch mit Dr. Volker Ullrich. Alle drei Abgeordneten zeigten Verständnis für die Sicht der HWK und wollen den Austausch darüber im größeren Kreis fortsetzen.
HWK-Konzept für gerechten Industriestrompreis vorgestellt
Neben der beruflichen Bildung thematisierte Wagner den Industriestrompreis, den auch die CSU für große energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb fordert: „Mit einem gesetzlichen Industriestrompreis für Großunternehmen würde nach dem Wegfall der EEG-Umlage im Juli eine neue Ungleichbehandlung im Inland zulasten des Handwerks drohen. Das lehnen wir ab und stellen dem ein gerechteres Modell entgegen.“
Dr. Ullrich nahm das Konzept interessiert zur Kenntnis und kündigte an, es in den politischen Prozess einbringen zu wollen. Die HWK ihrerseits hat den Vorschlag ihrer Dachorganisation, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, unterbreitet. Dieser will das Konzept nun aufgreifen und es auf Bundesebene weiterverfolgen.
HWK-Strompreiskonzept kurz erklärt
Grundlage sind die derzeit noch geltenden Bedingungen für eine ermäßigte EEG-Umlage. Will ein Unternehmen von Vergünstigungen profitieren, muss es erstens einem von 221 Wirtschaftszweigen des verarbeitenden Gewerbes angehören, zweitens mehr als eine Gigawattstunde Strom im Jahr verbrauchen und drittens je nach Wirtschaftszweig mindestens 13 oder 20 Prozent Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung nachweisen. Doch auch größere Handwerksbetriebe erfüllen diese Schwellenwerte fast nie. Daher sieht das HWK-Konzept mindestens eine zweite Stufe mit niedrigeren Hürden für Betriebe vor, die eine Beschäftigtenzahl und einen Umsatz gemäß EU-Definition für mittlere und kleine Unternehmen sowie für Kleinstunternehmen erreichen.