Sascha Schneider

Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wird umfassend modernisiert: Die derzeit gültige Ausbildungsverordnung für insgesamt 19 Berufe aus dem Tief-, Hoch- und Ausbau stammt aus dem Jahr 1999 und wurde zuletzt 2004 erweitert. Sie entspricht heute nicht mehr vollständig den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Branche.



Warum eine Neuordnung notwendig ist

Die Bauwirtschaft befindet sich im Wandel. Technologische Innovationen, neue Materialien und steigende Anforderungen im Umwelt- und Verbraucherschutz verändern die Arbeitswelt nachhaltig. Themen wie Energieeffizienz, CO₂-Reduktion, Brandschutz sowie digitale und vernetzte Bauprozesse gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gebäude werden intelligenter, Maschinen und Werkzeuge sind stärker digital vernetzt – und damit verändern sich auch die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte am Bau. Die Ausbildung muss diese Entwicklungen aufgreifen und praxisnah vermitteln.



Grundlegende Änderungen im Überblick

Mit der neuen Ausbildungsordnung werden zentrale strukturelle Anpassungen umgesetzt:

  • Anrechnungsmodell für die 2-jährigen Berufe
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung für die 16 dreijährigen Berufe

    • Teil 1 geht mit 40 % in das Gesamtergebnis ein
    • Teil II wird mit 60% gewichtet
  • Klare Strukturierung der Ausbildung nach Ausbildungsjahren:

    • 1. Ausbildungsjahr: Berufliche Grundbildung mit gemeinsamen Ausbildungsinhalten
    • 2. Ausbildungsjahr: Bereichsspezifische Ausbildung mit fachrichtungsbezogenen Inhalten
    • 3. Ausbildungsjahr: Berufsspezifische Ausbildung mit Fokus auf den jeweiligen Zielberuf


Starke Praxisorientierung

Die praktische Ausbildung wird weiterhin durch überbetriebliche Lehrgänge ergänzt und gezielt ausgebaut:

  • 2-jährige Berufe: 24 Wochen überbetriebliche Ausbildung und 5 Wahlwochen zur individuellen Vertiefung
  • 3-jährige Berufe: 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung und 9 Wahlwochen zur Intensivierung

Diese Struktur stärkt die Handlungskompetenz der Auszubildenden und ermöglicht eine gezielte fachliche Spezialisierung.



Fokus der neuen Ausbildungsordnung

Die modernisierte Ausbildungsverordnung berücksichtigt insbesondere:

  • Digitalisierung und innovative Technologien im Bauwesen
  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Aktuelle gesetzliche Anforderungen (z. B. Energieeinsparung, Brandschutz)
  • Veränderte Bauprozesse im Neubau und im Bestand

Ziel ist es, Auszubildende optimal auf die vielfältigen Aufgaben im Bauhandwerk vorzubereiten – von der Errichtung neuer Gebäude und Infrastruktur bis hin zur Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege.



Unterstützung für die Umsetzung

Zur praktischen Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine umfassende Umsetzungshilfen veröffentlicht. Diese bietet Betrieben, Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Berufsschulen wertvolle Orientierung.



Inkrafttreten

Die ursprünglich für August 2024 geplante Neuordnung tritt nun zum 1. August 2026 in Kraft.



Die wichtigsten Fragen im Überblick in unserem FAQ

  • Stukkateur künftig: Stuckateur
  • Rohrleitungsbauer künftig: Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik
  • Kanalbauer  künftig: Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik
  • Gemeinsame „Bau-Grundkompetenzen“ im Umfang von 52 Wochen
  • 3 Bereiche: Ausbau, Hochbau, Tiefbau
  • 16 dreijährige Monoberufe ohne Differenzierung
  • 3 zweijährige Berufe mit Ausbildung in Schwerpunkten über 26 Wochen
  • konventionelle Prüfung für zweijährige Berufe
  • eingeschränktes Bestehen (sog. „Rückfalloption“)
  • ÜLU als Pflichtmaßnahmen mit Finanzierung über Sozialkasse
  • In-Kraft-Treten zum 1. August 2026
  • Keine Wahl-Option für bestehende Ausbildungsverhältnisse
Absolventen der „alten“ zweijährigen Berufe haben vier Jahre Zeit für den Erwerb eines Abschlusses im „alten“ dreijährigen Beruf.
  • 1 Jahr (52 Wochen) Bau-Grundkompetenzen für alle
  • ½ Jahr (26 Wochen) Bereichsspezifische Kompetenzen (Aus-, Hoch- oder Tiefbau), davon nun 10 statt 8 Wochen bereits im 1. Lehrjahr und 16 Wochen im 2. Lehrjahr 

1 ½ Jahre (78 Wochen) Gewerksspezifische Kompetenzen jedoch nicht chronologisch, sondern verteilt auf die drei Ausbildungsjahre und damit berufsspezifische Kompetenzen von Anfang an.

  • Nachhaltigkeit, z. B. den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren.
  • Digitalisierung, z. B. branchenspezifische Software anwenden oder digitale Messungen durchführen.
  • Kundenorientierung, z. B. durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen oder Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen.
Insgesamt 30 Wochen als Pflicht, plus 9 Wochen optional
  • 1. Lehrjahr: 13 Wochen, plus max. 3 Wochen optional
  • 2. Lehrjahr: 11 Wochen, plus max. 2 Wochen optional
  • 3. Lehrjahr: 6 Wochen, plus max. 4 Wochen optional
Sofern in Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung eine Gesamtpunktzahl von weniger als 55 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht wird, entsteht für den Auszubildenden der Anspruch auf 2 Wahlwochen in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum.
  • Zwischenprüfung im dritten Ausbildungshalbjahr
  • Zwischenprüfung
    • EIN Prüfungsbereich – also keine anteilige Gewichtung
    • Arbeitsaufgabe plus Dokumentation (6 Stunden)
    • Fachklausur (1 Stunde)
  • Gesellen- oder Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung
  • Gesellen- oder Abschlussprüfung
    • Schwerpunkt (also quasi das Gewerk) wird berücksichtigt
    • Arbeitsaufgabe und Dokumentation (8 Stunden), 60 Prozent
    • Fachklausur (2 Stunden), 30 Prozent
    • WiSo (1 Stunde), 10 Prozent
  • Teil I der Gesellen- oder Abschlussprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Inhalt und Gewichtung von Teil 1:

    • Ein Prüfungsbereich – aber mit Gewichtung
    • Arbeitsaufgabe + Dokumentation (8 Stunden), 60 Prozent
    • Klausur (2 Stunden), 40 Prozent
    •  Das Ergebnis der Teil-I-Prüfung zählt 40% der Gesellen- oder Abschlussprüfung
  • Teil II der Gesellen- oder Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung
  • Inhalt und Gewichtung von Teil 2:

    • Arbeitsaufgabe und Dokumentation, 30 Prozent
    • Fachklausur, 10 Prozent
    • Fachklausur, 10 Prozent
    • WiSo (1 Stunde), 10 Prozent
    •  Das Ergebnis der Teil-II-Prüfung zählt 60% der Gesellen- oder Abschlussprüfung